Qualitätssicherung:
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Gezielte Ansprache von qualifizierten Leistungserbringern
Nur hoch qualifizierte Leistungserbringer, die optimale Eignung für den mit den Krankenkassen vereinbarten Leistungskatalog besitzen, können dem Vertrag beitreten, d.h.
- die Leistungserbringer müssen über entsprechende Erfahrungen, Routinen und Qualifizierungen verfügen,
- alle technisch-apparativen Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
- die hygienischen Anforderungen müssen erfüllt sein.
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Die im Zusammenhang mit der Operation stehende Qualitätssicherung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung mit der Krankenkasse. Dabei besteht die Möglichkeit, einen AQS1-Fragebogen (bestehend aus einem Arzt- und einem Patienten-Fragebogen) auszufüllen. Der gesamte Ablauf einer ambulanten Operation wird hier über gezielte Fragen abgebildet.
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Die ärztliche Dokumentation kann entweder online oder in Papierform erfolgen. Der Patient erhält seinen Fragebogen in Papierform mit einem bereits beiliegenden Freiumschlag. In den Auswertungsberichten erhält der LE die wichtigsten Informationen auf einen Blick.